Eigentümer, Vermieter, Bauherren – was sich 2023 ändert – Teil 1

Kein Jahresanfang ohne geänderte Gesetze – auch in diesem Jahr müssen sich Eigentümer, Vermieter und Bauherren auf Neuerungen einstellen. Die wichtigsten Änderungen lesen Sie hier.

Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)

Seit dem 1. Januar 2023 teilen sich Vermieter und Mieter die Kosten für den CO2-Ausstoß bei Wohngebäuden. Ist die Energiebilanz einer Immobilie sehr schlecht, tragen Vermieter 95 Prozent und Mieter 5 Prozent der Kosten. Ist die Energiebilanz sehr gut, etwa Standard EH55, tragen Mieter 100 Prozent der Kosten. Die Aufteilung der Kosten richtet sich nach dem CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr.

Gaspreisbremse

80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs von Gas und Fernwärme werden zwischen dem 1. März 2023 und dem 30. April 2024 gedeckelt. Zur Ermittlung des Preisdeckels wurde der Abschlag für September 2022 zugrunde gelegt. Der Preis für Gas in diesem Zeitraum beträgt 12 Cent (brutto) pro Kilowattstunde, für Fernwärme 9,5 Cent (brutto).

Was darüber hinaus verbraucht wird, wird zu den Preisen der geltenden Lieferverträge berechnet. Bei Wohngebäuden, die zentral geheizt werden, wird der Rabatt an die Mieter auf die einzelnen Wohnungen nach den bisher verwendeten Verteilungsschlüsseln verrechnet.

Hydraulischer Abgleich gemäß Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMav)

Sowohl bei Nichtwohngebäuden mit Gaszentralheizungssystemen mit einer Fläche von mehr als 1.000 Quadratmetern Heizfläche als auch bei Wohngebäuden ab zehn Wohneinheiten muss bis zum 30. September 2023 ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Bei weniger Wohneinheiten haben Eigentümer noch bis zum 15. September 2024 Zeit.

Besteuerung von Photovoltaikanlagen

Die Besteuerung von kleinen Photovoltaikanlagen mit einer Maximalleistung von 30 kW wird vereinfacht. Die Einnahmen aus dem Betrieb der Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien sind somit künftig steuerfrei. Das soll bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2022 gelten.

Erhöhung des linearen AfA-Satzes

Zum 1. Januar 2023 wurde der lineare AfA-Satz zur Abschreibung von Wohngebäuden von zwei auf drei Prozent angehoben. Damit gilt er für Wohngebäude, die nach dem 1. Januar 2023 fertiggestellt werden.

Sind Sie unsicher, worauf Sie ab jetzt als Eigentümer oder Vermieter achten müssen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © terroa/Depositphotos.com

Wohnrecht bei Scheidung und Trennung

Bei einer Scheidung gibt es viel zu klären. Wenn eine eigene Wohnung oder ein Haus vorhanden ist, geht es dabei oft um die Frage nach dem Wohnrecht. Doch wer hat wann das Wohnrecht? Und was […]

Weiterlesen

Online-Immobilienbewertungen: Das müssen Sie wissen.

Wer seine Immobilie verkaufen möchte, muss wissen, was sie am Markt aktuell wert ist. Online-Immobilienbewertungen können eine erste Orientierung ermöglichen, aber ist das auch der Wert zu der die Immobilien letztendlich verkauft wird? Der Immobiliengutachter […]

Weiterlesen

So machen Sie Ihren Kindern den Umzug schmackhaft

Sind Sie als Kind schon mal umgezogen? Dann wissen Sie, wie schwer es sein kann, der oder die Neue in der Klasse zu sein, sich an eine neue Umgebung zu gewöhnen und die alten Freunde […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Travis Treehouse

Geschäftsführer

030 123 456 0153 1234 5678 info@wordliner.com

Reala Estata

Immobilienmaklerin

030 123 456 info@wordliner.com

Gabi Guthaus

Assistent der Geschäftsleitung

030 123 456 0153 1234 5678 info@wordliner.com

Carlos Estatos

Immobilienmakler

030 12456 0154 123456 456 info@wordliner.com

Imola Maklari

Immobilenmaklerin

030 / 123 456 784 0174 / 123 456 784 imola@immo.digital

Heiko Holz

Immobilenmakler

0174 / 123 456 784 heiko@immo.digital