Der Kaufvertrag für die Immobilie – so läuft alles rund

Um eine Immobilientransaktion korrekt unter Dach und Fach zu bringen, muss einiges bedacht werden. Wenn Sie sich über den Kaufvertrag Gedanken machen, haben Sie die Verhandlungen vermutlich bereits hinter sich und stehen kurz vor dem Notartermin. Doch auf welche Vereinbarungen und Details im Vertrag müssen Sie achten, damit Ihnen keine Nachteile entstehen?

Der Kaufvertrag bildet die Basis für die Abwicklung einer jeden Immobilientransaktion. Wenn ein Haus oder eine Wohnung den Besitzer wechselt, treffen Käufer und Verkäufer eine verbindliche Vereinbarung, die zudem notariell beglaubigt werden muss. Die Gebühr, die der Notar hierfür erhebt, orientiert sich am Wert der Immobilie und beläuft sich auf circa 1,5 Prozent des Kaufpreises. Im Normalfall wird sie vom Erwerber getragen.

Der Notar ist gegenüber beiden Parteien zur Neutralität verpflichtet und steht sowohl Käufer als auch Verkäufer beratend zur Seite. Der Vertragsentwurf sollte beiden Vertragspartnern mindestens zwei Wochen vor dem Notartermin vorliegen, sodass die Möglichkeit einer kritischen Überprüfung, gegebenenfalls durch einen Anwalt, besteht.

Bei Kaufverträgen handelt es sich meist um standardisierte Kontrakte. Neben den nötigen Angaben zum Verkäufer und Käufer, wie unter anderem deren Bankverbindungen, müssen eine Grundstücksbeschreibung (Flurkarte) sowie ein aktueller Grundbuchauszug enthalten sein.

Handelt es sich um eine gebrauchte Immobilie, wird zumeist die Klausel „Gekauft wie gesehen“ aufgenommen. Im Gegensatz zu Neubauten, die bei Kaufvertragsunterzeichnung mitunter noch von einem Bauträger errichtet werden und dem Käufer eine fünfjährige Gewährleistung auf das Bauwerk garantieren, besteht bei der Veräußerung einer Gebrauchtimmobilie keine Gewährleistungspflicht. Stattdessen werden etwaige Mängel bei Gebäuden aus zweiter Hand explizit in den Kaufvertrag aufgenommen, um die Verkäufer zusätzlich abzusichern.

Im Kaufvertrag werden außerdem die terminlichen Vorgaben fixiert, die mit der Immobilien-Übertragung verbunden sind. Häufig übernimmt der Erwerber vom Vorbesitzer zusätzliche Gegenstände wie Kücheneinrichtung, Gartenmöbel oder Heizöl, das noch im Tank bevorratet wird. Auch diese Sondervereinbarungen sollten Eingang in den Kaufvertrag finden. Bei der Berechnung der Grunderwerbssteuer bleiben die Sonderposten jedoch außen vor.

Haben Sie Fragen zu den korrekten Vertragsinhalten für den Verkauf Ihrer Immobilie? Wir beraten Sie gerne!

Video: Umzug ins Seniorenheim – was passiert mit meiner Immobilie

Wer eine Immobilie kauft, plant meist, bis zum Ende seines Lebens darin wohnen zu bleiben. Doch im Alter stellen viele Eigentümer fest, dass sich ihre Bedürfnislage verändert hat. Die früheren Kinderzimmer werden kaum noch genutzt, […]

Weiterlesen

Auch 2020 der verlässliche Partner an Ihrer Seite

2019 ist es uns wieder gelungen zahlreiche Immobilienverkäufer und -käufer zufrieden zu stellen. Gerne setzen wir unsere Arbeit auch im nächsten Jahr für Sie fort. Wir nutzen unsere Erfahrung und unsere Fachkenntnis, um Sie beim […]

Weiterlesen

Geerbte Immobilie aufteilen – die häufigsten Schwierigkeiten

Interview mit dem Rechtsanwalt und Immobilienexperten Sven Johns Wird eine Immobilie vererbt, gibt es meistens nicht nur einen Alleinerben, sondern eine Erbengemeinschaft, unter der das geerbte Vermögen aufgeteilt werden muss. Im Interview erklärt Rechtsanwalt Johns, […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Travis Treehouse

Geschäftsführer

030 123 456 0153 1234 5678 info@wordliner.com

Reala Estata

Immobilienmaklerin

030 123 456 info@wordliner.com

Gabi Guthaus

Assistent der Geschäftsleitung

030 123 456 0153 1234 5678 info@wordliner.com

Carlos Estatos

Immobilienmakler

030 12456 0154 123456 456 info@wordliner.com

Imola Maklari

Immobilenmaklerin

030 / 123 456 784 0174 / 123 456 784 imola@immo.digital

Heiko Holz

Immobilenmakler

0174 / 123 456 784 heiko@immo.digital