Gasheizung – neue Pflichten für Eigentümer

Gas ist nach wie vor knapp. Es muss weiterhin gespart werden. Um das zu erreichen, hat der Bundesrat Maßnahmen beschlossen, die seit 1. Oktober 2022 gültig sind. Sie betreffen unter anderem Heizungsanlagen. Was Eigentümer jetzt beachten müssen.

Die Verordnung mit dem griffigen Namen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) soll vorläufig zwei Jahre gelten und sieht für private Immobilien Folgendes vor:

  • Gasheizungen müssen jährlich geprüft werden, um niedrige Vorlauftemperaturen und eine Absenkung während der Nacht einzustellen.
  • Für große Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung durch Erdgas ist der sogenannte hydraulische Abgleich verpflichtend. Durch eine optimale Verteilung des Wassers in den Heizkörpern sollen die Heizungen effizienter arbeiten.
  • Ineffiziente, ungesteuerte Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung müssen ausgetauscht werden.

Bereits am 1. September 2022 trat die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) in Kraft. Sie gilt zunächst für sechs Monate und sieht für private Immobilien Folgendes vor:

  • Klauseln in Wohnungsmietverträgen, die Mieter zum Heizen auf eine bestimmte Mindesttemperatur verpflichten, sind vorübergehend ausgesetzt. Allerdings bleiben Mieter weiterhin verpflichtet, durch angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten Schäden von der Wohnung abzuwenden.
  • Private Schwimm- und Badebecken, egal ob drinnen oder draußen, dürfen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden, außer die Beheizung ist für therapeutische Anwendungen zwingend notwendig.
  • Gasversorger und Eigentümer größerer Wohnimmobilien müssen ihre Kunden beziehungsweise Mieter frühzeitig über den erwarteten Energieverbrauch, dessen Kosten und mögliche Einsparmöglichkeiten informieren.

Mit den beschlossenen Maßnahmen soll das freiwillige Energiesparziel der Europäischen Union von 15 Prozent weniger Gasverbrauch im Vergleich zum durchschnittlichen Verbrauch der vergangenen fünf Jahre bis Ende März 2023 übertroffen werden.

Laut Bundeswirtschaftsministerium müssen nach aktuellem Stand etwa 20 Prozent Gas eingespart werden, „um eine Gasmangellage abzuwenden“. Bisher (Stand: 19. September 2022) konnten bereits fünf bis acht Prozent eingespart werden. Mit der neuen Verordnung sollen weitere zwei bis zweieinhalb Prozent beim Gasverbrauch reduziert werden.

Sie möchten wissen, wie Ihre Heizung den Wert Ihrer Immobilie beeinflusst? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © alexraths/Depositphotos.com

ESG – was Immobilienbesitzer wissen müssen

Bis zum Jahr 2050 soll nach EU-Vorgaben der Gebäudebestand in Europa nahezu klimaneutral sein. Das betrifft 240 Millionen Gebäude. Vor allem ältere Bauten sind nach wie vor energetisch ineffizient und für einen großen Teil der […]

Weiterlesen

Lohnt sich die Sanierung vor dem Verkauf?

  Die letzte Sanierung Ihrer Immobilie ist schon länger her? Ein feuchter Keller, schlecht isolierte Fenster und vergilbte Tapeten sorgen für Probleme und senken den Verkaufspreis. Doch lohnt es sich, deshalb noch einmal zu investieren, […]

Weiterlesen

Bundestag verabschiedet Gebäudeenergiegesetz

Am 19. Juni 2020 hat der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Künftig soll dieses Gesetz alle gesetzlichen Vorgaben im Bereich Gebäude und Erneuerbare Energien zusammenfassen. Stimmt der Bundestag dem Gesetz im Juli zu, könnte es […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Travis Treehouse

Geschäftsführer

030 123 456 0153 1234 5678 info@wordliner.com

Reala Estata

Immobilienmaklerin

030 123 456 info@wordliner.com

Gabi Guthaus

Assistent der Geschäftsleitung

030 123 456 0153 1234 5678 info@wordliner.com

Carlos Estatos

Immobilienmakler

030 12456 0154 123456 456 info@wordliner.com

Imola Maklari

Immobilenmaklerin

030 / 123 456 784 0174 / 123 456 784 imola@immo.digital

Heiko Holz

Immobilenmakler

0174 / 123 456 784 heiko@immo.digital